Klasse C: 5 Stunden Überlandfahrt/ 2 Stunden Autobahnfahrt/ 3 Stunden Nachtfahrt
Klasse CE : 5 Stunden Überlandfahrt/ 2 Stunden Autobahnfahrt/ 3 Stunden Nachtfahrt
(Vorbesitz der Klasse C ist Voraussetzung)
Klasse C1: 3 Stunden Überlandfahrt/ 1 Stunde Autobahnfahrt/ 1 Stunde Nachtfahrt
Klasse C1E: 3 Stunden Überlandfahrt/ 1 Stunde Autobahnfahrt/ 1 Stunde Nachtfahrt
Klasse C+CE: 8 Stunden Überlandfahrt/ 3 Stunden Autobahnfahrt/ 3 Stunden Nachtfahrt
(Im gemeinsamen Ausbildungsgang)
Eine ärztliche Untersuchung ist Voraussetzung um einen Fahrerlaubnis für den Lkw machen zu dürfen. Anlage 5 der FeV gibt dabei vor:
Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen sich untersuchen lassen, ob Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder die bedingte Eignung ausschließen. Sie haben hierüber einen Nachweis gemäß dem Muster dieser Anlage vorzulegen.
Das Erstellen eines Gutachtens ist in der Regel mit Kosten von etwa 80-200 Euro verbunden.
Folgende Nachweise müssen Sie beim Antrag, bei der Führerscheinstelle erbringen:
Sehtest (2 Jahre gültig)
Erste-Hilfe-Kurs ( 9 Unterrichtsstunden à 45 min) [mehr Info's]
Ärztliche Untersuchung oder Ärtzliches Gutachten [Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)]
Mindestalter von 21 Jahren (bei Ausbildungsberufen, für die der Führerschein genutzt werden soll, kann dieses herabgesetzt werden)
Ein Kraftfahrzeug über 3,5 t zG | Kraftfahrzeug der Klasse C |
Klasse B erforderlich | Klasse C erforderlich |
ab 21 Jahre (Anmeldung ab 20 ½ J.) ab 18 Jahren, bei Berufsausbildung | Klasse C erforderlich |
Bescheinigung über eine ärztlich Untersuchung, augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung. | Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung. |
Einschluss der Klassen: C1 | Einschluss der Klassen: C1,BE und T sowie D1E und DE, sofern die Klassen D oder DE vorhanden sind. |
mit mehr als 3,5 t zG bis max 7,5 t zG | Klasse C1: Anhänger über 750 kg |
Klasse B erforderlich | Klasse C1 erforderlich |
ab 18 Jahre (Anmeldung ab 17 ½ J.) | ab 18 Jahre (Anmeldung ab 17 ½ J.) |
Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung. | Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung. |
Einschluss der Klassen: keine | Einschluss der Klassen: C1E, BE |
Zugmaschinen bis 60 km/h Höchstgeschwindigkeit und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, sowie Futtermischwagen bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern). | Zugmaschinen (nationale Klasse), die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn siemit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden |
keine Klasse erforderlich | keine Klasse erforderlich |
ab 16 Jahre (Anmeldung ab 15 ½ J.) | ab 16 Jahre (Anmeldung ab 15 ½ J.) |
unbefristet gültig | unbefristet gültig |
Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. | |
Einschluss der Klassen: L, AM | Einschluss der Klassen: keine |
Für Klasse C benötigen Sie den Grundstoff und 5 Intensivkurs Blöcke.
(für Klasse C1 benötigen Sie 3 Blöcke)
Thema 6: LKW-Bremsen I
Thema 7: LKW-Bremsen II und Fahrzeuguntersuchungen, Geschwindigkeitsregler
Thema 4: Fahrwerk/ Elektrische Anlage
Thema 5: Kraftstrang
Thema 2: Wirkung von Kräften beim Fahren durch physikalischen Gesetzmäßigkeiten
Thema 9: Ladungssicherung / Abfahrtkontrolle
Thema 8: Dauerbremsen (Motorbremsen und Retarder) Ausrüstungs-, Beförderungs- und Sicherheitsbestimmungen
Thema 10: Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren; Straßenkarten, Streckenplanung
Thema 1: Persönliche Voraussetzungen und Arbeitsplatz
Thema 3: Besondere Vorschriften aus der Straßenverkehrs-Ordnung/ Transportvorschriften
Thema 1: Zusammenstellung von Zügen
Thema 4: Fahren mit Zügen
Thema 2: Lastzugbremsen I
Thema 3: Lastzugbremsen II
1.Persönliche Voraussetzungen
2.Risikofaktor Mensch
3.Rechtliche Rahmenbedingungen
4.Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
5.Vorfahrt und Verkehrsregelungen
6.Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie Bahnübergänge
7.Andere Teilnehmer im StraßenverkehrGeschwindigkeit
8.Abstand und umweltschonende FahrweiseVerkehrsverhalten bei Fahrmanövern,
9.VerkehrsbeobachtungRuhender Verkehr
10.Verhalten in besonderen Situationen
11.Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
12.Lebenslanges Lernen
1 Aufgaben vor Fahrtantritt am EG-Kontrollgerät
2 Kontrolle des Standes der Bremsflüssigkei
3 Prüfen der Reifengröße anhand des Fahrzeugscheines
4 Bremsleuchten, Kennzeichenbeleuchtung, Rückstrahler prüfen
5 Sichtprüfung von Kühler und Kühlleitungen, Kontrolle des Kühlflüssigkeitsstandes
6 Warnleuchte (Funktion), Warndreieck, Warnweste (Vorhandensein)
1.2Bedienung der Schalter am EG-Kontrollgerät
2.2Prüfen der Druckwarneinrichtung
3.2Prüfen der Tragfähigkeit und der Höchstgeschwindigkeit der Reifen anhand desFahrzeugscheins
4.3Hupe / Lichthupe / Warnblinklicht / Seitenmarkierungsleuchten, Funktion prüfen
5.1Sichtprüfung von Kühler und Kühlleitungen, Kontrolle des Kühlflüssigkeitsstandes
6.2Unterlegkeile (Anzahl, Unterbringung)
1.3Erläutern der Bedeutung der Kontrolllampen am EG-Kontrollgerät; Ausfall des Geräts
2.5Sichtprüfung der Betriebs- und Feststellbremse
3.4Sichtprüfung des Sitzes der Radmuttern
4.1Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Umrissleuchten vorne, Funktion prüfen
5.2Kontrolle des Motorölstandes
6.3Verbandkasten
1.4Benennen der Symbole auf dem EG-Kontrollgerät
2.4Prüfen, ob Pedalwege frei sind.
3.3Prüfen des Reifenzustandes / Reifendruckes (Profil, Beschädigung, Fremdkörper)
4.3Hupe, Lichthupe, Warnblinklicht,Seitenmarkierungsleuchten, Funktion prüfen
5.3Dichtheit der Kraftstoffanlage, Kraftstoffleitung, Kraftstoffvorrat prüfen
6.1Warnleuchte (Funktion), Warndreieck, Warnweste (Vorhandensein)
1.5Überprüfen eines Schaublattes bzw. eines Ausdruckes des EG-Kontrollgeräts
a) Wie viele Kilometer wurden gefahren?
b) Wie lange war die Fahrtunterbrechung?
c) Nach wieviel Stunden wurde die erste Pause eingelegt?
d) Welche Höchstgeschwindigkeit wurde gefahren?
2.3Vorratsdruck aufbauen, Fahrbereitschaft feststellen
3.5Prüfen der Felgen auf Beschädigung
4.1Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Umrissleuchten vorne, Funktion prüfen
5.4Sichtprüfung des Antriebs von Nebenaggregaten (z.B. Lichtmaschine, Servo- undWasserpumpe)
6.6Zustand der Scheiben und Spiegel (Sauberkeit, Beschädigung)
1.6Ausfüllen des Schaubblattes des EG-Kontrollgeräts bzw. Abmelden am EG-KontrollgerätamEnde einer Fahrt
2.3Vorratsdruck aufbauen, Fahrbereitschaft feststellen
3.6Prüfung der Reserveradsicherung
4.5Kontrolllampen oder Kontrollsysteme aktivieren und an zwei Beispielen erläutern
5.2Kontrolle des Motorölstandes
6.5Sichtprüfung der Anhängekupplung
1.1Aufgaben vor Fahrtantritt am EG-Kontrollgerät
2.2Prüfen der Druckwarneinrichtung
3.8Funktion der Lenkhilfe prüfen
4.2Bremsleuchten, Kennzeichenbeleuchtung, Rückstrahler prüfen
5.4Sichtprüfung des Antriebs von Nebenaggregaten (z.B. Lichtmaschine, Servo- undWasserpumpe)
6.4Bordwände, Verschlüsse, Gepäckklappen, Ladeeinrichtung, Ladungssicherung(Zustandskontrolle)
1.2Bedienung der Schalter am EG-Kontrollgerät
2.6Wirkung des Lufttrockners prüfen bzw. Vorrat des Frostschutzmittelsprüfen
3.9Lenkungsspiel prüfen
4.4Batterie (Anschlüsse, Befestigung) prüfen
5.5Flüssigkeitsvorrat in Scheiben- und Scheinwerferwaschanlage kontrollieren
6.7Plane / Spriegel (Zustand und Befestigung kontrollieren, prüfen ob frei von Wasser,Schnee und Eis)
1.4Benennen der Symbole auf dem EG-Kontrollgerät
2.5Sichtprüfung der Betriebs- und Feststellbremse
3.10Ölstand der Servolenkung prüfen
4.6Schlussleuchten, Umrissleuchten hinten, Funktion prüfen
5.6Überprüfung der Scheibenwaschanlage und der Einstellung derSpritzdüsen
6.6Zustand der Scheiben und Spiegel (Sauberkeit, Beschädigung)
7.9Kontrolle einer Sicherung bzw. Handhabung des Sicherungsautomaten
1.5Überprüfen eines Schaublattes bzw. eines Ausdruckes des EG-Kontrollgeräts
a) Wie viele Kilometer wurden gefahren?
b) Wie lange war die Fahrtunterbrechung?
c) Nach wieviel Stunden wurde die erste Pause eingelegt?
d) Welche Höchstgeschwindigkeit wurde gefahren bzw. wurden beim digitalen EG-Kontrollgerät Geschwindigkeitsüberschreitungen dokumentiert?
2.4Prüfen, ob Pedalwege frei sind.
3.7Sichtprüfung der Federung
4.5Kontrolllampen benennen oder Kontrollsysteme aktivieren und an zwei Beispielenerläutern
5.7Überprüfung der Zustandsanzeige für die Luftfilteranlage
6.2Unterlegkeile (Anzahl, Unterbringung)
Seit dem 28. Dezember 2016 gelten alle Lkw-Führerscheine nur fünf Jahre und müssen dann verlängert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie ihn gewerblich oder privat nutzen. Die Verlängerung der Gültigkeit sollte etwa drei Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnis mit folgenden Unterlagen beantragt werden: dem aktuellen Führerschein, einem gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie einem aktuellen biometrischen Foto. Darüber hinaus sind ein neues augenärztliches Gutachten und ein aktuelles allgemeinärztliches Gutachten vonnöten. Bei gewerblicher Nutzung müssen zudem Nachweise über erforderliche Qualifikationen vorgelegt werden.