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 C1

T

Sonderfahrten

Klasse C:     5 Stunden Überlandfahrt/ 2 Stunden Autobahnfahrt/ 3 Stunden Nachtfahrt

                      

      

Klasse CE : 5 Stunden Überlandfahrt/ 2 Stunden Autobahnfahrt/ 3 Stunden Nachtfahrt   

 (Vorbesitz der Klasse C ist Voraussetzung)

 

Klasse C1:   3 Stunden Überlandfahrt/ 1 Stunde Autobahnfahrt/ 1 Stunde Nachtfahrt

 

Klasse C1E: 3 Stunden Überlandfahrt/ 1 Stunde Autobahnfahrt/ 1 Stunde Nachtfahrt

 

Klasse C+CE: 8 Stunden Überlandfahrt/ 3 Stunden Autobahnfahrt/ 3 Stunden Nachtfahrt

(Im gemeinsamen Ausbildungsgang)

 

 

Eine ärztliche Untersuchung ist Voraussetzung um einen Fahrerlaubnis für den Lkw machen zu dürfen. Anlage 5 der FeV gibt dabei vor:

Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen sich untersuchen lassen, ob Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder die bedingte Eignung ausschließen. Sie haben hierüber einen Nachweis gemäß dem Muster dieser Anlage vorzulegen.

Das Erstellen eines Gutachtens ist in der Regel mit Kosten von etwa 80-200 Euro verbunden.

Ärztliche Untersuchung

Allgemeine Vorraussetzungen

Folgende Nachweise müssen Sie beim Antrag, bei der Führerscheinstelle erbringen:

 

 

Sehtest (2 Jahre gültig)

 

 

Erste-Hilfe-Kurs ( 9 Unterrichtsstunden à 45 min)    [mehr Info's]

 

 

Ärztliche Untersuchung oder Ärtzliches Gutachten  [Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)]

 

 

Mindestalter von 21 Jahren (bei Ausbildungsberufen, für die der Führerschein genutzt werden soll, kann dieses herabgesetzt werden)

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Führerscheinklassen

C

CE

 

 

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 Ein Kraftfahrzeug über 3,5 t zG
 bis 8 Personen außer Fahrzeugführer
 Anhänger bis 750 kg

 Kraftfahrzeug der Klasse C  
 mit einem  Anhänger über 750kg   

Klasse B erforderlich                                 

Klasse C erforderlich                                       

ab 21 Jahre (Anmeldung ab 20 ½ J.)      ab 18 Jahren, bei Berufsausbildung

Klasse C erforderlich                                                               

Bescheinigung über eine ärztlich            Untersuchung, augenärztliches Zeugnis    oder entsprechende ärztliche  Bescheinigung.

Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung,  augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung.
Erneute Feststellung der Eignung nach jeweils 5 Jahren.

Einschluss der Klassen: C1

Einschluss der Klassen: C1,BE und T     sowie D1E und DE, sofern die Klassen D oder DE vorhanden sind.

mit mehr als 3,5 t zG bis max 7,5 t zG
bis 8 Personen außer Fahrzeugführer
Anhänger bis 750 kg

Klasse C1: Anhänger über 750 kg
Fahrzeugkombination bis 12 t zG
Klasse B: Anhänger über 3500 kg
Fahrzeugkombination bis 12 t zG

Klasse B erforderlich                                 

Klasse C1 erforderlich                             

ab 18 Jahre (Anmeldung ab 17 ½ J.)

ab 18 Jahre (Anmeldung ab 17 ½ J.)          

Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung,  augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung.
Erneute Feststellung der Eignung nach jeweils 5 Jahren.

Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung,  augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung.
Erneute Feststellung der Eignung nach jeweils 5 Jahren.

Einschluss der Klassen: keine

Einschluss der Klassen: C1E, BE
und T sowie D1E und DE, sofern
Klasse D1 bzw. D vorhanden ist.

C1E

Zugmaschinen bis 60 km/h Höchstgeschwindigkeit und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, sowie Futtermischwagen bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Zugmaschinen (nationale Klasse), die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,

mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn siemit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

keine Klasse erforderlich

keine Klasse erforderlich

ab 16 Jahre (Anmeldung ab 15 ½ J.)

ab 16 Jahre (Anmeldung ab 15 ½ J.)    

unbefristet gültig

unbefristet gültig

Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauartbestimmten        Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Einschluss der Klassen: L, AM                   

Einschluss der Klassen: keine                    

L

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Theoretischer Unterricht

Klassenspezifischer Unterrichtsstoff  C/CE

 

Für Klasse C benötigen Sie den Grundstoff und 5 Intensivkurs Blöcke.

(für Klasse C1 benötigen Sie 3 Blöcke)

 

Block 1:

 

Thema 6: LKW-Bremsen I

Thema 7: LKW-Bremsen II und Fahrzeuguntersuchungen, Geschwindigkeitsregler

 

Block 2:

 

Thema 4: Fahrwerk/ Elektrische Anlage

Thema 5: Kraftstrang

 

Block 3:

 

Thema 2: Wirkung von Kräften beim Fahren durch physikalischen Gesetzmäßigkeiten

Thema 9: Ladungssicherung / Abfahrtkontrolle

 

Block 4:

 

Thema 8: Dauerbremsen (Motorbremsen und Retarder) Ausrüstungs-, Beförderungs- und Sicherheitsbestimmungen

Thema 10: Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren; Straßenkarten, Streckenplanung

 

Block 5:

 

Thema 1: Persönliche Voraussetzungen und Arbeitsplatz

Thema 3: Besondere Vorschriften aus der Straßenverkehrs-Ordnung/ Transportvorschriften

 

Block CE 1:

 

Thema 1: Zusammenstellung von Zügen

Thema 4: Fahren mit Zügen

 

Block CE 2:

 

Thema 2: Lastzugbremsen I

Thema 3: Lastzugbremsen II

Grundstoff

 

1.Persönliche Voraussetzungen

2.Risikofaktor Mensch

3.Rechtliche Rahmenbedingungen

4.Straßenverkehrssystem und seine Nutzung

5.Vorfahrt und Verkehrsregelungen

6.Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie Bahnübergänge

7.Andere Teilnehmer im StraßenverkehrGeschwindigkeit

8.Abstand und umweltschonende FahrweiseVerkehrsverhalten bei Fahrmanövern,

9.VerkehrsbeobachtungRuhender Verkehr

10.Verhalten in besonderen Situationen

11.Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften

12.Lebenslanges Lernen

 

mehr Details zum Grundstoff

Fahrerlaubnis Klasse T in Merzig

Karte 1

 

1  Aufgaben vor Fahrtantritt am EG-Kontrollgerät

2  Kontrolle des Standes der Bremsflüssigkei

3  Prüfen der Reifengröße anhand des Fahrzeugscheines

4  Bremsleuchten, Kennzeichenbeleuchtung, Rückstrahler prüfen

5  Sichtprüfung von Kühler und Kühlleitungen, Kontrolle des Kühlflüssigkeitsstandes

6  Warnleuchte (Funktion), Warndreieck, Warnweste (Vorhandensein)

 

 

Karte 2

 

1.2Bedienung der Schalter am EG-Kontrollgerät

2.2Prüfen der Druckwarneinrichtung

3.2Prüfen der Tragfähigkeit und der Höchstgeschwindigkeit der Reifen anhand desFahrzeugscheins

4.3Hupe / Lichthupe / Warnblinklicht / Seitenmarkierungsleuchten, Funktion prüfen

5.1Sichtprüfung von Kühler und Kühlleitungen, Kontrolle des Kühlflüssigkeitsstandes

6.2Unterlegkeile (Anzahl, Unterbringung)

 

 

Karte 3

 

1.3Erläutern der Bedeutung der Kontrolllampen am EG-Kontrollgerät; Ausfall des Geräts

2.5Sichtprüfung der Betriebs- und Feststellbremse

3.4Sichtprüfung des Sitzes der Radmuttern

4.1Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Umrissleuchten vorne, Funktion prüfen

5.2Kontrolle des Motorölstandes

6.3Verbandkasten

 

 

Karte 4

 

1.4Benennen der Symbole auf dem EG-Kontrollgerät

2.4Prüfen, ob Pedalwege frei sind.

3.3Prüfen des Reifenzustandes / Reifendruckes (Profil, Beschädigung, Fremdkörper)

4.3Hupe, Lichthupe, Warnblinklicht,Seitenmarkierungsleuchten, Funktion prüfen

5.3Dichtheit der Kraftstoffanlage, Kraftstoffleitung, Kraftstoffvorrat prüfen

6.1Warnleuchte (Funktion), Warndreieck, Warnweste (Vorhandensein)

 

 

Karte 5

 

1.5Überprüfen eines Schaublattes bzw. eines Ausdruckes des EG-Kontrollgeräts

   a) Wie viele Kilometer wurden gefahren?

   b) Wie lange war die Fahrtunterbrechung?

   c) Nach wieviel Stunden wurde die erste Pause eingelegt?

   d) Welche Höchstgeschwindigkeit wurde gefahren?

2.3Vorratsdruck aufbauen, Fahrbereitschaft feststellen

3.5Prüfen der Felgen auf Beschädigung

4.1Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Umrissleuchten vorne, Funktion prüfen

5.4Sichtprüfung des Antriebs von Nebenaggregaten (z.B. Lichtmaschine, Servo- undWasserpumpe)

6.6Zustand der Scheiben und Spiegel (Sauberkeit, Beschädigung)

 

 

Karte 6

 

1.6Ausfüllen des Schaubblattes des EG-Kontrollgeräts bzw. Abmelden am EG-KontrollgerätamEnde einer Fahrt

2.3Vorratsdruck aufbauen, Fahrbereitschaft feststellen

3.6Prüfung der Reserveradsicherung

4.5Kontrolllampen oder Kontrollsysteme aktivieren und an zwei Beispielen erläutern

5.2Kontrolle des Motorölstandes

6.5Sichtprüfung der Anhängekupplung

 

 

Karte 7

 

1.1Aufgaben vor Fahrtantritt am EG-Kontrollgerät

2.2Prüfen der Druckwarneinrichtung

3.8Funktion der Lenkhilfe prüfen

4.2Bremsleuchten, Kennzeichenbeleuchtung, Rückstrahler prüfen

5.4Sichtprüfung des Antriebs von Nebenaggregaten (z.B. Lichtmaschine, Servo- undWasserpumpe)

6.4Bordwände, Verschlüsse, Gepäckklappen, Ladeeinrichtung, Ladungssicherung(Zustandskontrolle)

 

 

 

Karte 8

 

1.2Bedienung der Schalter am EG-Kontrollgerät

2.6Wirkung des Lufttrockners prüfen bzw. Vorrat des Frostschutzmittelsprüfen

3.9Lenkungsspiel prüfen

4.4Batterie (Anschlüsse, Befestigung) prüfen

5.5Flüssigkeitsvorrat in Scheiben- und Scheinwerferwaschanlage kontrollieren

6.7Plane / Spriegel (Zustand und Befestigung kontrollieren, prüfen ob frei von Wasser,Schnee und Eis)

 

 

 

Karte 9

 

1.4Benennen der Symbole auf dem EG-Kontrollgerät

2.5Sichtprüfung der Betriebs- und Feststellbremse

3.10Ölstand der Servolenkung prüfen

4.6Schlussleuchten, Umrissleuchten hinten, Funktion prüfen

5.6Überprüfung der Scheibenwaschanlage und der Einstellung derSpritzdüsen

6.6Zustand der Scheiben und Spiegel (Sauberkeit, Beschädigung)

7.9Kontrolle einer Sicherung bzw. Handhabung des Sicherungsautomaten

 

 

Karte 10

 

1.5Überprüfen eines Schaublattes bzw. eines Ausdruckes des EG-Kontrollgeräts

a) Wie viele Kilometer wurden gefahren?

b) Wie lange war die Fahrtunterbrechung?

c) Nach wieviel Stunden wurde die erste Pause eingelegt?

d) Welche Höchstgeschwindigkeit wurde gefahren bzw. wurden beim digitalen EG-Kontrollgerät Geschwindigkeitsüberschreitungen dokumentiert?

2.4Prüfen, ob Pedalwege frei sind.

3.7Sichtprüfung der Federung

4.5Kontrolllampen benennen oder Kontrollsysteme aktivieren und an zwei Beispielenerläutern

5.7Überprüfung der Zustandsanzeige für die Luftfilteranlage

6.2Unterlegkeile (Anzahl, Unterbringung)

 

 

 

 

 

Abfahrkontrollkarten

Füherscheingültigkeit / Führerschein verlängern lassen

 

Seit dem 28. Dezember 2016 gelten alle Lkw-Führerscheine nur fünf Jahre und müssen dann verlängert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie ihn gewerblich oder privat nutzen. Die Verlängerung der Gültigkeit sollte etwa drei Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnis mit folgenden Unterlagen beantragt werden: dem aktuellen Führerschein, einem gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie einem aktuellen biometrischen Foto. Darüber hinaus sind ein neues augenärztliches Gutachten und ein aktuelles allgemeinärztliches Gutachten vonnöten. Bei gewerblicher Nutzung müssen zudem Nachweise über erforderliche Qualifikationen vorgelegt werden.